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Rinderroulade - Du darfst (MIT STELLUNGNAHME)
Produkt
| Name: Rinderroulade - Du darfst (MIT STELLUNGNAHME) | |
| Weitere Bezeichnung: | |
| Hersteller: Unilever Deutschland | |
| Mindesthaltbarkeitsdatum 12.11.2010 | |
| Packungsgröße/Gewicht: 400g |
Lob oder Kritik der Verbraucher
Den gesamten Text (Werbeaussagen) kann man ganz gut lesen, aber ausgerechnet die Zutatenliste ist kaum zu entziffern. Der Farbkontrast ist weiß auf rot, zudem kleingedruckt in der Ecke.
Gesamtfläche Rückseite: 324 Quadratzentimeter, davon Zutatenliste nur 11 Quadratzentimeter!
Gesamtfläche Rückseite: 324 Quadratzentimeter, davon Zutatenliste nur 11 Quadratzentimeter!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Berechtigte Beschwerde: Zutatenliste zu unleserlich.
17.11.10: Anscheiben an den Hersteller mit der Bitte um eine Stellungnahme.
17.11.10: Anscheiben an den Hersteller mit der Bitte um eine Stellungnahme.
Antwort und Reaktionen
Schreiben vom 29.11.2010 (Auszug):
"Eine Kennzeichnung kann als gut lesbar angesehen werden, wenn sie von einem Menschen mit normal guter Sehkraft ohne Hilfsmittel und ohne Anstrengung gelesen werden kann. Sicherlich sollte daher im Rahmen der Aktion der Verbraucherzentrale "Lesbare Etiketten" berücksichtigt werden, dass Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit üblicherweise Hilfsmittel, z.B. eine Brille benutzen, um eine im Alter ganz normale Verschlechterung der Sehkraft auszugleichen. Aus unserer Sicht ist eine Beurteilung der Lesbarkeit von Etiketten für ältere Menschen nur sinnvoll, wenn die Probanden dabei ihre im Alltag genutzte Sehhilfe einsetzen.
Bislang sind die Du darfst Fertiggerichte in Bezug auf die Lesbarkeit der Kennzeichnung unbeanstandet geblieben, was uns in unserer Auffassung Recht gibt, dass die Kennzeichnung den rechtlichen Anforderungen entsprechend deutlich lesbar ist. Dennoch prüfen wir gern nochmals, ob die Lesbarkeit nicht verbessert werden kann. Insofern danken wir Ihnen für Ihren Hinweis."
"Eine Kennzeichnung kann als gut lesbar angesehen werden, wenn sie von einem Menschen mit normal guter Sehkraft ohne Hilfsmittel und ohne Anstrengung gelesen werden kann. Sicherlich sollte daher im Rahmen der Aktion der Verbraucherzentrale "Lesbare Etiketten" berücksichtigt werden, dass Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit üblicherweise Hilfsmittel, z.B. eine Brille benutzen, um eine im Alter ganz normale Verschlechterung der Sehkraft auszugleichen. Aus unserer Sicht ist eine Beurteilung der Lesbarkeit von Etiketten für ältere Menschen nur sinnvoll, wenn die Probanden dabei ihre im Alltag genutzte Sehhilfe einsetzen.
Bislang sind die Du darfst Fertiggerichte in Bezug auf die Lesbarkeit der Kennzeichnung unbeanstandet geblieben, was uns in unserer Auffassung Recht gibt, dass die Kennzeichnung den rechtlichen Anforderungen entsprechend deutlich lesbar ist. Dennoch prüfen wir gern nochmals, ob die Lesbarkeit nicht verbessert werden kann. Insofern danken wir Ihnen für Ihren Hinweis."


